Willkommen bei Ihrer Vital Apotheke – Ihr Partner für Gesundheit.
Umfassende Gesundheitsberatung und pharmazeutische Dienstleistungen.
Unsere Werte und unser Qualitätsversprechen an Sie.
Lernen Sie unser kompetentes Team kennen.
Lösen Sie Ihre Rezepte einfach und bequem bei uns ein.
Aktuelle Angebote und Aktionen für Ihre Gesundheit.
Buchen Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.
Wir sind auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da.
Werden Sie Teil unseres engagierten Teams.
Pharmazeutisch-technische Assistenten (m/w/d).
Apotheker (m/w/d) für Beratung und pharmazeutische Aufgaben.
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (m/w/d).
Ausbildung in einem zukunftssicheren Beruf.
Erste Einblicke in die Apothekenwelt.
Unterstützung bei der Medikamentenzustellung.
Hochwertige Kosmetikprodukte für Ihre Hautgesundheit.
Profitieren Sie von den Vorteilen unserer Kundenkarte.
Neuigkeiten und Wissenswertes aus der Gesundheitswelt.
Münsterstraße 123
40476 Düsseldorf
Informationen zur Abrechnung und Zuzahlung
Telefon
0 21 61 / 09 54 81
Fax
0 21 61 / 09 54 54
Adresse
Bismarckstr. 29/Ecke Hindenburgstr.
41061 Mönchengladbach
Je nach Versicherungsstatus erhalten Sie unterschiedliche Rezeptarten. Wir erklären Ihnen hier die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatrezepten sowie wichtige Informationen zu Zuzahlungen und Erstattungen.
Kassenrezepte (meist rosa) werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.
Versicherte müssen für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung leisten:
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.
Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreichen (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%), können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Wir speichern Ihren Befreiungsbescheid gerne auf Ihrer Kundenkarte.
Als Privatpatient erhalten Sie meist ein blaues Rezept. Sie treten hierbei zunächst in Vorleistung.
28 Tage nach Ausstellung gültig. Danach muss es wie ein Privatrezept behandelt werden (Selbstzahler).
In der Regel 3 Monate gültig. Manche Versicherungen haben jedoch kürzere Einreichungsfristen.