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Vital Apotheke

Münsterstraße 123

40476 Düsseldorf

Privat- & Kassenrezepte

Informationen zur Abrechnung und Zuzahlung

Kontakt

Telefon

0 21 61 / 09 54 81

Fax

0 21 61 / 09 54 54

Adresse

Bismarckstr. 29/Ecke Hindenburgstr.

41061 Mönchengladbach

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Abrechnung leicht gemacht

Je nach Versicherungsstatus erhalten Sie unterschiedliche Rezeptarten. Wir erklären Ihnen hier die Unterschiede zwischen Kassen- und Privatrezepten sowie wichtige Informationen zu Zuzahlungen und Erstattungen.

Kassenrezepte (Gesetzlich Versicherte)

Kassenrezepte (meist rosa) werden direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet. Sie zahlen in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.

Gesetzliche Zuzahlung

Versicherte müssen für verschreibungspflichtige Medikamente eine Zuzahlung leisten:

  • 10% des Preises
  • Mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro
  • Nie mehr als die Kosten des Mittels

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

Zuzahlungsbefreiung

Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres die Belastungsgrenze erreichen (2% des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%), können Sie sich von der Zuzahlung befreien lassen. Wir speichern Ihren Befreiungsbescheid gerne auf Ihrer Kundenkarte.

Privatrezepte (Privat Versicherte)

Als Privatpatient erhalten Sie meist ein blaues Rezept. Sie treten hierbei zunächst in Vorleistung.

  • Wir erstellen Ihnen auf Wunsch eine Kopie des Rezepts mit Apothekenstempel ("Taxierung").
  • Sie erhalten einen detaillierten Kassenbon für Ihre Unterlagen.
  • Diese Unterlagen reichen Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Erstattung ein.

Gültigkeitsdauer

Kassenrezept (Rosa)

28 Tage nach Ausstellung gültig. Danach muss es wie ein Privatrezept behandelt werden (Selbstzahler).

Privatrezept (Blau)

In der Regel 3 Monate gültig. Manche Versicherungen haben jedoch kürzere Einreichungsfristen.